Wirtschaftsreise Kasachstan und Usbekistan
Astana | Almaty | Taschkent
19. bis 27. Juni 2023
Zentralasien ist ein aufstrebender und dynamischer Wirtschaftsraum. Kasachstan und Usbekistan sind die beiden größten Volkswirtschaften in der Region und bieten rheinland-pfälzischen Unternehmen vielfältige Möglichkeiten für wirtschaftliche Kooperation.
Die kasachische Wirtschaft verzeichnet nach vorübergehenden Einbrüchen während der Coronapandemie seit 2022 wieder ein robustes Wachstum. Für 2023 ist ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,4% prognostiziert. Bei einer Außenhandelsquote von 51,6% (2021) hat trägt auch der Außenhandel einen soliden Teil hierzu bei. Haupteinfuhrgüter sind Maschinen und Anlagen sowie chemische Erzeugnisse. Exportiert werden vor allem mineralische Produkte und Metalle.
Usbekistan, mit 35 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste asiatische Land, hat seine Wirtschaft in den letzten Jahren umfassend liberalisiert und geöffnet. Das Land hatte auch während der Coronapandemie noch ein leichtes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen, was sich im Jahr 2021 auf 7,4% erhöht hat und laut Prognosen für 2023 noch bei soliden 4,7% liegen soll. Auch für Usbekistan ist der Außenhandel wichtig (Außenhandelsquote 2021: 54,9%). Importiert werden vor allem Maschinen und chemische Erzeugnisse; Hauptexportgüter sind Gold, Textilien, Metalle und Nahrungsmittel.
Diese Chancen möchten wir nutzen und laden Sie hiermit herzlich zu einer branchenoffenen Wirtschaftsreise nach Kasachstan und Usbekistan ein. Vom 19. bis 27. Juni 2023 haben Sie in Astana, der Hauptstadt Kasachstans, in der Wirtschaftsmetropole Almaty sowie in der usbekischen Hauptstadt Taschkent die Gelegenheit, Kooperationsgespräche mit individuell ausgewählten potenziellen Geschäftspartnern zu führen und so Ihre Geschäftschancen auszuloten oder zu vertiefen.
Zusätzlich besuchen wir Firmen und Projekte vor Ort, um aus erster Hand Informationen zu Chancen und Risiken in Kasachstan und Usbekistan zu erhalten. Auf Abendempfängen mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik vertiefen wir anschließend die Kontakte.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihre besonderen Vorteile:
- Individuelle Ermittlung potenzieller Kooperationspartner für jedes teilnehmende Unternehmen
- Organisation und Terminierung der Kooperationsgespräche
- Organisation von Unternehmensbesichtigungen in Kasachstan und Usbekistan
- Teilnahme an Abendempfängen mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft
- Delegationsbroschüre mit Portraits jedes teilnehmenden Unternehmens
- Förderung nach der De-minimis-Beihilfe
Online-Interessensbekundung
Zur Wirtschaftsreise in Kasachstan und Usbekistan vom 19. bis 27. Juni 2023 möchte ich mich registrieren.
Am besten gemeistert werden können die aktuellen Herausforderungen, wenn Unternehmen ihre Handelsbeziehungen so diversifizieren, dass sie nicht länger übermäßig stark von einem bestimmten Land oder einer Region abhängig sind. Nutzen Sie deshalb diese Chance, gleich zwei neue Märkte zu erkunden.
Fünf Gründe, warum Kasachstan und Usbekistan gute Entscheidungen für Ihre Unternehmensexpansion nach Asien sind.
Erkunden Sie neue Absatz- und Liefermärkte um übermäßig starke Abhängigkeiten von einem Land oder einer Region zu verhindern. Kasachstan und Usbekistan bieten hierfür glänzende Chancen.
Für Kasachstan ist für 2023 ist ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,4% prognostiziert, für Usbekistan von 4,7%.
Im Jahr 2021 wurden aus Rheinland-Pfalz Waren im Wert von über 66 Millionen Euro nach Kasachstan exportiert. Der Warenwert der Exporte nach Usbekistan betrug gut 17 Millionen Euro.
In Usbekistan gelten für Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen ansässig sind, steuerliche Befreiungen und Einfuhrerleichterungen.
Sowohl Kasachstan, die leistungsfähigste Volkswirtschaft Zentralasien, als auch Usbekistan verfügen über größere Vorkommen verschiedener Bodenschätze.
Sichern Sie sich die einzigartigen Vorteile im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung.
Die Kosten der Leistungen der benannten Vorteile trägt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nach der De-minimis-Beihilfe:
Diese Förderung in Höhe ca. 4.700 Euro wird als „Deminimis“-Beihilfe gemäß den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 EG Vertrag auf „Deminimis“- Beihilfen (ABl. EU Nr. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt und kann in Anspruch genommen werden, sofern das maximale Fördervolumen pro Unternehmen von insgesamt 200.000 Euro innerhalb von 3 Steuerjahren nicht überschritten wird. Nach Anmeldung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
2.830,- Euro*
*Änderungen aufgrund tagesaktueller Flugpreise vorbehalten. Stand 27.12.2022. Programmänderungen und Flugänderungen aufgrund wirtschaftlicher oder politischer Erfordernisse vorbehalten.
- Flüge Frankfurt-Astana-Almaty-Taschkent-Frankfurt
- Transfer Taschkent-Samarkand-Taschkent
- 8 Übernachtungen in den angegebenen Hotels inklusive Frühstück
- Verpflegung im Rahmen der Gemeinschaftsveranstaltungen
- Transfers im Rahmen der Gemeinschaftsveranstaltungen
- Reiseunterlagen
- Individuelle Dolmetscherleistungen
- Persönliche Kosten in den Hotels (Internet, Telefon, Pay-TV, Minibar etc.)
- Mahlzeiten außerhalb der Gemeinschaftsveranstaltungen (19.06.; 27.06.)
- Individuelle Transfers
Ihr Vertragspartner für Flug- und Hotelbuchungen ist das Vertragspartner Reisebüro Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz, Ansprechpartnerin: Jasmin Schenk, Tel.: +49-6131-2706643
Es gelten die AGBs des Reiseveranstalters.
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von dort eine Bestätigung sowie eine Rechnung. Erforderliche Programm-, Flug- und Hoteländerungen vorbehalten. Die Reise wird nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Bei Reiserücktritt können – abhängig vom Rücktrittszeitpunkt– Stornokosten bis zur Höhe des vollen Reisepreises entstehen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie der üblichen Auslandsreiseversicherungen wird empfohlen.
Kasachstan:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Für die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test-Nachweis benötigt.
Usbekistan:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Zur Einreise nach Usbekistan sind keine Nachweise zum COVID-Impfschutz oder PCR-Tests vorzulegen.
Ihr direkter Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Katrin Börnemeier
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2524
kathrin.boernemeier@mwvlw.rlp.de
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Zur Wirtschaftsreise in Kasachstan und Usbekistan vom 19. bis 27. Juni 2023 möchte ich mich registrieren.